
Das Bestellerprinzip: Wer zahlt die Maklerprovision?
Definition des Bestellerprinzips
Das Bestellerprinzip ist eine gesetzliche Regelung, die regelt, wer die Maklerprovision beim Abschluss eines Mietvertrags zu tragen hat. Es besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, diesen im Erfolgsfall bezahlen muss. Das bedeutet konkret: Vermieter, die einen Makler einschalten, dürfen die Kosten hierfür nicht auf den Mieter abwälzen. Diese Regelung wurde in Deutschland im Jahr 2015 eingeführt, um die finanzielle Belastung für Mieter zu reduzieren und den Wohnungsmarkt transparenter zu gestalten.
Was bedeutet das für Vermieter?
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten möchten, tragen Sie als Auftraggeber die Kosten für den Makler. Dies mag im ersten Moment abschreckend wirken, doch der Nutzen überwiegt. Als Vermieter profitieren Sie von den zahlreichen Dienstleistungen, die ein professioneller Makler bietet: vom Marketing über die Organisation und Durchführung von Besichtigungen bis hin zur Bonitätsprüfung potenzieller Mieter.
In Ausnahmefällen, beispielsweise wenn ein Wohnungssuchender einen Makler explizit mit der Suche nach einer passenden Immobilie beauftragt, trägt dieser die Kosten. Diese Fälle kommen jedoch in der Praxis seltener vor.

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Ihre Vorteile als Vermieter

Die Zusammenarbeit mit einem Makler bietet nicht nur eine erhebliche Zeit- und Arbeitsersparnis, sondern minimiert auch Risiken und potenzielle Kostenfallen.
1. Geringeres Risiko:
- Bonitätsprüfungen gewährleisten die Zahlungsfähigkeit der Mieter.
- Professionelle Mietverträge sorgen für rechtliche Sicherheit.
2. Zeitersparnis:
- Der Makler übernimmt die Kommunikation mit dem Vormieter, erstellt hochwertige Inserate und organisiert Besichtigungen – zeitaufwändige Aufgaben, die Ihnen abgenommen werden.
3. Kosteneffizienz:
- Leerstände und damit verbundene Einnahmeverluste werden durch die schnelle Vermittlung vermieden.
- Dokumentationen und rechtliche Unterstützung bei potenziellen Streitfällen schützen vor zusätzlichen Ausgaben.
Hintergrund und aktuelle Entwicklungen
Das Bestellerprinzip gilt bislang nur für Mietwohnungen. Für den Verkauf von Immobilien gelten andere Regelungen:
Seit Dezember 2020 wurde im Zuge der Maklerrechtsreform auch hier eine Neuregelung eingeführt.
Die Provision wird zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, was Transparenz und Fairness im Verkaufsprozess stärkt.
Fazit
Das Bestellerprinzip hat die Kostenverteilung im Mietmarkt deutlich verändert.
Als Vermieter profitieren Sie von einer professionellen Betreuung, die nicht nur Zeit und Nerven spart, sondern auch für rechtliche und finanzielle Sicherheit sorgt.
Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam die optimale Strategie für Ihre Immobilie zu entwickeln – und sichern Sie sich einen stressfreien Vermietungsprozess.